Unsere Praxis
Münsterstraße 8,
46397 Bocholt
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+49 (0) 2871 991 091 9
Montags – Donnerstags: 8.30 – 12.00
Montags – Donnerstags: 14.00 – 17.00
Freitags: nach Vereinbarung
Sollten Sie ohne Absage, mindestens 24 Stunden vorher, Termine nicht einhalten oder verpassen, werden wir diese mit dem zur Zeit gültigen Abrechnungssatz in Rechnung stellen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.